Allgemeine Informationen über Rechtsanwaltskosten finden Sie hier:

http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/

Kosten für die Erstberatung:

Wenn Sie Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, so betragen die Kosten für eine Erstberatung gemäß § 34 I 3 RVG maximal € 190,- zzgl. USt. Die Kosten für ein anwaltiches Gutachten oder für eine Mehrfachberatung, soweit diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit in derselben Angelegenheit zusammenfallen, betragen für Verbraucher gemäß § 34 I 3 RVG maximal € 250,- zzgl. USt.

 

Hierbei besteht Ihr Vorteil darin, dass Sie bei einem minimalen Kostenrisiko beurteilen lassen können, ob eine weitergehende Verfolgung Ihrer Interessen wirtschaftlich sinnvoll ist. Ebenso ist Bestandteil dieses Angebots, dass Sie sich Ihr Kostenrisiko für eine weitergehende Rechtsverfolgung im Hinblick auf Streitwert, Anwalts- und Gerichtskosten berechnen lassen können. Bei einem weitergehenden Tätigwerden in derselben Angelegenheit wird dieser Betrag - soweit nichts anderes vereinbart wurde - vollumfänglich angerechnet.

 

Bitte zögern Sie nicht, über das Kontaktformular die voraussichtlichen Kosten für die Bearbeitung Ihres Mandates zu erfragen. Schreiben Sie mir einfach kurz worum es geht und teilen Sie mir nach Möglichkeit den Wert Ihrer Forderung mit. Ich werde mich mit Ihnen schnellst möglich in Verbindung setzen und Ihnen die berechneten Kosten mitteilen. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos!

 

Soweit dies im konkreten Fall gesetzlich zulässig ist, können auch Honorarvereinbarungen (z.B. auf Stundensatzbasis) und bei langfristiger Zusammenarbeit Mandantenverträge geschlossen werden, welche sich gerade für Unternehmen empfehlen. Gerne unterbreite ich Ihnen in derartigen Fällen ein kostenloses Angebot.

 

Hinweis: In gerichtlichen Verfahren kann nicht unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Gebühren nach dem RVG und VV-RVG abgerechnet werden.